Veranstaltung: | 40. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | W Workshops |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 31.08.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.09.2016, 13:31 |
W-01: Verfahren Bundestagswahlprogramm
Antragstext
Wir setzen seit dem Startschuss für den Programmentwurf auf dem Länderrat im April 2016 auf
eine breite Einbindung der Partei in die inhaltliche Debatte. Die
Bundesarbeitsgemeinschaften haben einen ersten Höhepunkt im Mai 2016 für den Programmprozess
gesetzt und dabei ihre zehn wichtigsten Schlüsselprojekte vorgeschlagen. Auch die
Landesverbände haben bis zum Sommer 2016 weitere Projektvorschläge eingereicht. Über die
Projekte aus der Mitgliedschaft haben wir auf den Länderrat, bei Urwahlforen, genauso wie
hier auf unserem Parteitag diskutiert. Nach der BDK starten wir eine Mitgliederbefragung
über die Schwerpunktprojekte, die ins Programm einfließen sollen. Damit bieten wir die
Möglichkeit für unsere Mitglieder sich an verschiedenen Stellen aktiv in den Programmprozess
einzubringen.
Wahlprogramm 2017: Fristen und Antragstellung
Wir werden das Bundestagswahlprogramm vom 16. bis 18. Juni 2017 auf unserem Parteitag im
Berliner Velodrom beraten und verabschieden. Damit die Mitglieder ausreichend Zeit, den
Programmentwurf zu beraten, wird der Bundesvorstand spätestens in der zweiten Märzwoche den
Programmentwurf veröffentlichen.
Als Frist für Änderungsanträge schlagen wir Donnerstag, den 4. Mai vor, damit die
Antragskommission genügend Zeit hat die Verfahrensvorschläge für den Parteitag
vorzubereiten.
Die Mitglieder haben damit mehr als 6 Wochen Zeit, ihre Änderungsanträge einzureichen. Die
Unterstützung von Anträgen und Änderungsanträge, die von Einzelpersonen gestellt werden,
wird künftig durch die vorherige Identifizierung anhand der grünen Netzdaten erfolgen. Erst
wenn der Antrag ausreichend Unterstützer*innen über Antragsgrün erhalten hat, kann dieser
eingereicht werden. Dieses Verfahren hat der Länderrat im April 2016 für den Länderrat im
September 2016 beschlossen und auf diesem erprobt. Damit alle Mitglieder ihre Netzdaten
vorliegen haben, gehen denjenigen, die sich bisher nicht im Grünen Netz oder Wurzelwerk
registriert haben, die Login-Daten erneut zu. So findet die Umstellung der Antragsstellung
sehr niedrigschwellig statt. .
Grünes Netz
Das Grüne Netz bietet mit dem Zugriff auf Antragsgrün, auf die Termite, eine datensparsame
Alternative zu Doodle, mit dem Sharepicgenerator und dem Wahlatlas einen guten Service für
die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen, nicht nur in Wahlkampfzeiten.
Prozess für ein neues Grundsatzprogramm
Der Bundesvorstand wird beauftragt, im Jahr 2017 einen Prozess für ein neues
Grundsatzprogramm anzustoßen und zur BDK Ende 2017 erste Vorarbeiten vorzulegen. Dort werden
Auftrag und Zeitplan genauer definiert, damit im Jahr 2020, zum 40. Geburtstag der Grünen,
ein neues Grundsatzprogramm vorliegt.
Begründung
Bei der Programmerstellung binden wir die Partei breit ein. Zum einen über die Projekte zur Bundestagswahl, die von der Basis vorgeschlagen wurden und über eine Umfrage gerankt werden. Zum anderen über Änderungsanträge zum Wahlprogrammentwurf.
Damit die Antragsbearbeitung transparent abläuft, wollen wir an der sechswöchigen Bearbeitungszeit festhalten, die wir bereits für das Europawahlprogramm 2014 hatten. So hat die Antragskommission trotz der hohen Zahl an Änderungsanträgen Zeit, Rücksprache mit den Antragsteller*innen zu halten und bereits in der Woche vor der BDK die Verfahrensvorschläge zu veröffentlichen. Das Fristende an einem Donnerstag ermöglicht eine bessere Betreuung der Antragsteller*innen und eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge durch die Bundesgeschäftsstelle.
Die Antragsstellung läuft in der Regel über das Online-Tool Antragsgrün, das wir schon auf den vergangenen Parteitagen verwendet haben. Neu ist, dass wir die Einreichung verknüpfen mit einer Authentifizierung der Unterstützer*innen durch die grünen Netzdaten. Das heißt, dass nicht mehr der oder die Antragsteller*in die Unterstützer*innen sammelt, sondern diese sich direkt ins Antragstool einloggen und dort ihre Unterstützung bestätigen. Damit es für die Mitglieder möglichst einfach ist, bekommt diejenigen, die sich bisher noch nicht im Grünen Netz oder im Wurzelwerk registriert haben, diese noch einmal zur Verfügung gestellt.
Für Anträge und Änderungsanträge aus Gremien bleibt das bisherige Verfahren bestehen.
Änderungsanträge
- W-01-019 (KV Warendorf (dort beschlossen am: 20.10.2016), Eingereicht)
- W-01-019-2 (Regina Klünder, Eingereicht)
- W-01-028 (BAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 08.10.2016), Zurückgezogen)
- W-01-032 (Erik Marquardt (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Eingereicht)
Kommentare
Horst Schiermeyer:
Thomas Dyhr:
Die Willensbildung von unten nach oben war das, was unsere Partei auszeichnete und sie gegenüber der Konkurrenz auszeichnete.
Der Programmprozess 2013 hat funktioniert. Es gibt keinen sachlichen Grund, das Verfahren zu verschärfen.
Thomas Dyhr:
Warum soll die Willensbildung von einem Login im Wurzelwerk abhängig gemacht werden?
Misstraut der Bundesvorstand den Antragstellern/ Antragstellerinnen?
Vermutet er womöglich, dass Anträge mit erfundenen Unterstützern/ Unterstützerinnen eingebracht werden?
Durch das Login-Verfahren wird Netzwerk-Traffic ohne Ende erzeugt und wenn der Server infolge vieler Nutzer im Vorfeld einer Antragsfrist schlapp macht, ist es sehr schnell aus mit dem dem Wunsch, Änderungsanträge mitzuzeichnen - nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern weil das Mitglied nach dem x-ten vergeblichen Versuch des Einloggens keine Zeit oder Lust mehr an der Mitarbeit/ Unterstützung hat. Schon fehlt die Unterstützung und der Antrag kann womöglich nicht gestellt werden.
Was ist mit den immer noch nicht ausreichend mit Internet ausgestatteten Bereichen in unserem Land?
Sollen die Mitglieder, die dort wohnen, von der Willensbildung ausgeschlossen werden, weil sie sich nicht im Wurzelwerk einloggen können?
Was ist mit den lebensälteren/ technisch unbegabten Mitgliedern, die nun einmal keine Affinität zu Technik haben und deren Befähigung mal gerade zum Schreiben einer Email reicht?
Sollen diese Menschen auch ausgeschlossen werden von der Willensbildung?
Horst hat es absolut zu recht gerügt - bereits das beabsichtigte Heraufsetzen der erforderlichen Unterstützerzahlen zieht die Hürden so hoch, dass es tatsächlich sehr guter Vernetzung innerhalb der Partei bedarf, um diese formalen Hürden zu überspringen.
In Kombination mit der angesprochenen technischen Frage des erforderlichen Logins lassen diese Verfahrensverschärfungen nur den Rückschluss zu, dass eine rege Basisbeteiligung vom Bundesvorstand höchst unerwünscht ist.
Zumindest ist es dem Bundesvorstand gelungen, diesen Eindruck höchst überzeugend zu vermitteln und auch das wäre sicherlich kritikwürdig.
Für eine Partei, die den öffentlichen Anspruch erklärt, dass die Basis der Boss sei, sind solche Verfahrensregeln absolut inakzeptabel.
Unsere Partei lebt vom regen Austausch. Das macht sie lebendig und unterscheidet sie deutlich von der Konkurrenz, die überwiegend zu reinen Kanzlerwahlvereinen/ Abnickvereinen degeneriert ist. Diese Lebendigkeit der innerparteilichen Demokratie ist es, die den eigentlichen Sinn gibt, Mitglied in unserer Partei zu sein und mitzugestalten.
An diese Wurzeln der Basisbeteiligung darf die Axt nicht auch noch angelegt werden - gerade nicht in Zeiten, in denen es die Parteien ohnehin schwer haben, weil sich die Bevölkerung unseres Landes in erschreckender Breite von der Demokratie abwenden.
Wir haben schon zu viele gute Leute verloren und sollten als Partei mal innehalten mit dem Versuch, die Richtung der Willensbildung von unten nach oben umzudrehen. Es schadet unserem Ansehen von außen und es schadet uns im Inneren.
Die Änderungsanträge, die versuchen, das Schlimmste zu verhindern, werden von mir selbstverständlich unterstützt, um den Schaden zu minimieren.
Aber ich werde ganz sicher sämtliche Satzungs- und Verfahrensregeln ablehnen, durch die innerparteiliche Willensbildung der Basis einschränkt werden, weil es für das Vorhaben nach meiner Überzeugung keine Rechtfertigung gibt.
Krystyna Grendus: